Milizverband

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Warum Miliz - Gedanken zur Bundesheerreform (von Dr.Fritz Klocker, Vizepräsident des MVÖ)

Diskussions- und Strategiepapier: Zukunft der österreichischen Landesverteidigung ?

 

Die österreichischen Landesverteidigung im klassischen Sinn hat die Existenzberechtigung verloren und wird sich künftig auf 3 Kernbereiche beschränken

 

·        Katastropheneinsätze

 

·        Internationale Aufgaben

 

·        Grenzschutz

 

Diese Entwicklung muss ihre Entsprechung in Größe, Struktur, Ausbildung, Ausrüstung und Auftrag des künftigen Bundesheeres haben. Zunächst muss es zu einer deutlichen Verkleinerung der Heeresorganisation im Allgemeinen und den Zentralstellen und Kommanden im Speziellen kommen. Die Notwendigkeit von Truppenteilen oder Waffengattungen, wie z.B. der aktiven Luftraumüberwachung, sind grundsätzlich im Lichte der Umfeldentwicklung und des künftigen Aufgabenspektrums zu prüfen.

 

 

Bundesheer und Grenzschutz

Aktuell wird die politische und gesellschaftliche Legitimation der österreichischen Landesverteidigung primär aus dem Grenzeinsatz abgeleitet. Diese Art von Einsatz ist zeitlich beschränkt und wird im Zuge der Integration unserer Nachbarstaaten in die EU auslaufen (müssen).  Zur Effektivierung und zur Erhöhung einer anzustrebenden Kompatibilität zwischen Bundesheer und Exekutive – insbesondere der Grenzgendarmerie – wäre eine gesetzliche Übertragung von Kompetenzen aus dem Zoll- und Gendarmeriebereich auf die Grenzschutzeinheiten des Bundesheeres durchaus überlegenswert. Auf diese Weise wäre nicht nur ein optimierter Einsatz der Kräfte des Bundesheeres und eine sinnvolle Ergänzung der Zoll und Grenzgendarmerie möglich, damit wäre auch ein probates Rekrutierungssystem für die Grenzgendarmerie (Polizei) insgesamt geschaffen.

 

Durch die Möglichkeit des vereinfachten Übertritts vom Bundesheer zur Grenzgendarmerie können Systemressourcen optimal abgeschöpft und genutzt werden – auch die notwendige Flexibilität bei der Steuerung des Bedarfs an Nachwuchs im Bereich der Exekutive könnte auf diese Weise sicher gestellt werden.

 

Bundesheer und  internationale Aufgaben

Die Bundesregierung hat der EU die Bereitstellung von bis zu 5.000 Soldaten für internationale Einsätze im Rahmen des Regimes der EU angeboten. Tatsächlich hat aber das Bundesheer schon jetzt größte Schwierigkeiten, die ca. 2.000 Soldaten für Einsätze im Rahmen der UNO bzw. der KSE aufzubringen. Es scheint daher ausgeschlossen, dass Österreich in der Lage ist, diese Vorgabe zu erfüllen. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass das Bundesheer bei nüchterner und sachlicher Betrachtung bestenfalls ein sehr begrenztes, spezifisches Aufgabenspektrum bei derartigen Einsätzen wahrnehmen könnte – in erster Linie Fernmelde- und Aufklärungsaufgaben und darüber hinaus am ehesten Sanitätsaufgaben. Dafür würde schon derzeit das notwendige technische Rüstzeug und das entsprechend geschulte Personal vorhanden sein. Teure Investitionen und der Aufbau von entsprechenden Strukturen könnte unterbleiben.

 

Das Bundesheer hat in einem speziellen Segment von internationalen Einsätzen – nämlich Aufgaben im Rahmen von UN-Missionen – eine lange Tradition, große Erfahrung und hohe Reputation erworben. Die jetzt in Aussicht gestellten Einsätze stellen einen Bruch dieser Entwicklung dar, indem sie sowohl von Qualität wie auch ihrer Legitimation davon abweichen. In ihrer Qualität deshalb, weil es bisher fast ausschließlich um friedenserhaltende Maßnahmen ging. Und in ihrer Legitimation, weil es nach den Wünschen und Vorstellung von aktueller Politik und den Militärs um Aktionen im Rahmen der EU – möglicher Weise – der WEU geht. Unabhängig davon, ob solche Aktionen auf der Grundlage einer entsprechenden UN-Resolution geschehen oder nicht – in jedem Fall bedeutet diese Vorgangsweise eine weitere Aushöhlung unseres neutralitätspolitischen- und rechtlichen Status.

 

Gerade das aktuelle Beispiel des Irak, an dessen „Befriedung“ unter Federführung der Amerikaner auch die Österreicher hätten solidarisch – so jedenfalls der öffentlich geäußerte Wunsch dieser Bundesregierung – teilnehmen sollen, zeigt die umfassende Problematik, die mit einer solchen Sichtweise und Haltung verbunden ist. Wir wissen heute, dass die behaupteten Kriegsgründe (Verbindung von Hussein zu Al-Kaida, Massenvernichtungswaffen im Irak) allesamt falsch sind und kennen die Probleme jener Staaten, die sich der „Koalition der Willigen“ angeschlossen haben. Vor einer solchen „Solidaritätsautomatik“, die wohl auch aus einer Eigendynamik des Militärapparates erklärbar ist und sich letztlich darin äußert, durch derartige Einsätze zum einen Legitimationsdruck zu einer bestimmten Form der militärischen Landesverteidigung zu erzwingen und den Druck, bestimmte Waffensysteme und Ausrüstungen anzuschaffen, ständig hoch zu halten. Das die Einbindung in internationale Einsätze auch das Selbstwertgefühl der Militärs - und möglicherweise der betreffenden Diplomaten -  zu heben imstande sein dürfte, ist nur ein weiterer angenehmer Nebeneffekt. Schließlich geht es ja auch noch um (hochwertige) Dienstposten, um Dienstgrade, um Dienstreisen - um das Dabeisein in größerem Rahmen. Es gibt aber keinen plausiblen Grund, mit den guten österreichischen Traditionen zu brechen, zumal wir mit dem Status als neutraler Staat sehr gut gefahren sind.

 

Bundesheer und Katastropheneinsätze

Schon jetzt sind Katastropheneinsätze ein wesentlicher Teil der gesetzlichen Aufgaben, die an die österreichische Landesverteidigung gestellt werden. Das Bundesheer besitzt in jedem Fall das erforderliche Gerät, die Transportmittel und des erforderliche Personal, um bei Katastropheneinsätzen rasch und effizient eingesetzt werden zu können. Es gibt eine Reihe von Beispielen, wo durch den Einsatz des Bundesheeres bei Naturkatastrophen entweder noch größerer Schaden verhindert werden konnte oder durch die rasche Beseitigung der Schäden wesentlich zur Normalisierung der Situation beigetragen hat. Modelle der Zusammenarbeit mit Privaten (siehe: Niederösterreich, wo eine Kooperation mit Raiffeisen besteht, die den Zugriff auf die Gerätschaften von Raiffeisen ermöglicht) könnten durchaus zukunftsweisend und ausbaufähig sein, um die verfügbaren Ressourcen auf breiter Basis und kosteneffizient auszuschöpfen.

 

Versuch eines Ausblicks

Es ist ja kein Geheimnis, dass die gegenwärtige Regierung unter Dr. Schüssel aus ideologischen und politischen Gründen die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, die Beseitigung des Milizsystems und den Aufbau einer Berufsarmee anstrebt. Entsprechende politische Statements hat es gerade in der jüngsten Vergangenheit immer wieder gegeben, wobei sich folgende Problemfelder abzeichnen:


  1. Kosten: alle Fachleute sind sich einig darüber, dass die Umstellung auf ein Berufsheer in einer Größe, die es erlaubt, die geforderten Aufgaben zu erfüllen – man spricht von ca. 50.000 Personen – in etwa doppelt so viel kostet, wie derzeit pro Jahr für die Landesverteidigung aufgewendet wird.


  2. Wehrersatzdienst (Zivildienst): viele Bereiche der Altenbetreuung- und Pflege, der Rettungsdienste, der Jugendarbeit und der karitativen Aktivitäten könnten heute ohne den Einsatz der (kostengünstigen) Zivildiener nicht mehr erbracht werden. Alternativen, die in die zur Diskussion gestellt wurde, wie einen freiwilligen Sozialdienst für alle, lassen sich in der Praxis kaum realisieren. Müsste auf den Einsatz der Zivildiener beispielsweise im Bereich der Altenbetreuung- und Pflege verzichtet werden, könnte die Versorgung für diese Personen schon aus Kostengründen nicht mehr in eine adäquaten Weise sicher gestellt werden. Eine weitere soziale Segregation  wären unweigerlich bei jenen die Folge, die ohnedies zu den Schwächsten unserer Gesellschaft zählen und unserer besonderen Hilfe und Unterstützung bedürfen.


  3. Allgemeine Wehrpflicht: mit dem Aufbau eines Berufsheeres wäre naturgemäß die Abschaffung der Wehrpflicht verbunden. Die Wehrpflicht ist in ihrer Entwicklung aber viel weniger eine Pflicht als eine Errungenschaft der Bürger, die eigene (militärische) Landesverteidigung solidarisch und demokratisch zu organisieren und zu tragen. Sie ist so gesehen viel weniger eine technische Maßnahme, die Landesverteidigung zu organisieren, als vielmehr eine gesellschaftliche Funktion. Die allgemeine Wehrpflicht ist aber auch ein Beitrag der Wehrpflichtigen für die Gemeinschaft, den Staat, für den eine Leistung durch die Wehrpflichtigen erbracht wird. Während der Staat auf der einen Seite den Bürgern gleichsam viel gibt (Schulbildung, Gesundheit, Sicherheit) ist die allgemeine Wehrpflicht auf der anderen Seite eine jener Möglichkeiten, wo die Bürger umgekehrt dem Gemeinwohl, dem Staat, der Gesellschaft etwas geben können. Sie ist also auch identitätsstiftend. Die demokratiepolitischen Aspekte, die mit der Abschaffung der Wehrpflicht und einer Berufsarmee verbunden sind, wäre sicher ein eigenes, diskussionswürdiges Thema, das aber an dieser Stelle nicht weiter behandelt werden soll.


  4. Reduktion der Kasernenstandorte: Hand in Hand mit einer Verkleinerung des Heeresumfanges geht auch die Reduktion der Kasernenstandorte. Bedenkt man, dass Kasernen gerade in Randlagen ein wichtiger und substanzieller Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber sind, ist gegen die Absiedlung und Schließung von Kasernen heftiger politischer Wiederstand der betreffenden Landes- und Gemeindepolitiker zu erwarten. Langfristig wird aber die Schließung von Kasernen nicht zu vermeiden sein. Es wäre rechtzeitig ein akkordiertes Konzept mit den Betroffenen zu entwickeln, damit ein weitgehende Abfederung der negativen Konsequenzen sicher gestellt werden kann (z.B.: Ansiedelungen, Arbeitsmarktinitiativen usw.).

Schlussbemerkung: Diese Überlegungen erheben nicht den Anspruch konzeptioneller Vollständigkeit und inhaltlicher Widerspruchslosigkeit. Sie sollen lediglich Anreiz für eine ausführliche, inhaltliche Diskussion geben und könnten die Eckpunkte dafür abstecken. Sollte dem so sein, würd´s mich freuen.

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