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Warum Miliz - Gedanken zur Bundesheerreform
(von Dr.Fritz Klocker, Vizepräsident des MVÖ)
Diskussions-
und Strategiepapier: Zukunft der österreichischen Landesverteidigung ?
Die
österreichischen Landesverteidigung im klassischen Sinn hat die
Existenzberechtigung verloren und wird sich künftig auf 3 Kernbereiche
beschränken
·
Katastropheneinsätze
·
Internationale
Aufgaben
·
Grenzschutz
Diese
Entwicklung muss ihre Entsprechung in Größe, Struktur, Ausbildung, Ausrüstung
und Auftrag des künftigen Bundesheeres haben. Zunächst muss es zu einer
deutlichen Verkleinerung der Heeresorganisation im Allgemeinen und den
Zentralstellen und Kommanden im Speziellen kommen. Die Notwendigkeit von
Truppenteilen oder Waffengattungen, wie z.B. der aktiven Luftraumüberwachung,
sind grundsätzlich im Lichte der Umfeldentwicklung und des künftigen
Aufgabenspektrums zu prüfen.
Bundesheer und Grenzschutz
Aktuell wird
die politische und gesellschaftliche Legitimation der österreichischen
Landesverteidigung primär aus dem Grenzeinsatz abgeleitet. Diese Art von Einsatz
ist zeitlich beschränkt und wird im Zuge der Integration unserer Nachbarstaaten
in die EU auslaufen (müssen). Zur Effektivierung und zur Erhöhung einer
anzustrebenden Kompatibilität zwischen Bundesheer und Exekutive – insbesondere
der Grenzgendarmerie – wäre eine gesetzliche Übertragung von Kompetenzen aus dem
Zoll- und Gendarmeriebereich auf die Grenzschutzeinheiten des Bundesheeres
durchaus überlegenswert. Auf diese Weise wäre nicht nur ein optimierter Einsatz
der Kräfte des Bundesheeres und eine sinnvolle Ergänzung der Zoll und
Grenzgendarmerie möglich, damit wäre auch ein probates Rekrutierungssystem für
die Grenzgendarmerie (Polizei) insgesamt geschaffen.
Durch die
Möglichkeit des vereinfachten Übertritts vom Bundesheer zur Grenzgendarmerie
können Systemressourcen optimal abgeschöpft und genutzt werden – auch die
notwendige Flexibilität bei der Steuerung des Bedarfs an Nachwuchs im Bereich
der Exekutive könnte auf diese Weise sicher gestellt werden.
Bundesheer und internationale
Aufgaben
Die
Bundesregierung hat der EU die Bereitstellung von bis zu 5.000 Soldaten für
internationale Einsätze im Rahmen des Regimes der EU angeboten. Tatsächlich hat
aber das Bundesheer schon jetzt größte Schwierigkeiten, die ca. 2.000 Soldaten
für Einsätze im Rahmen der UNO bzw. der KSE aufzubringen. Es scheint daher
ausgeschlossen, dass Österreich in der Lage ist, diese Vorgabe zu erfüllen. Es
ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass das Bundesheer bei nüchterner
und sachlicher Betrachtung bestenfalls ein sehr begrenztes, spezifisches
Aufgabenspektrum bei derartigen Einsätzen wahrnehmen könnte – in erster Linie
Fernmelde- und Aufklärungsaufgaben und darüber hinaus am ehesten
Sanitätsaufgaben. Dafür würde schon derzeit das notwendige technische Rüstzeug
und das entsprechend geschulte Personal vorhanden sein. Teure Investitionen und
der Aufbau von entsprechenden Strukturen könnte unterbleiben.
Das Bundesheer
hat in einem speziellen Segment von internationalen Einsätzen – nämlich Aufgaben
im Rahmen von UN-Missionen – eine lange Tradition, große Erfahrung und hohe
Reputation erworben. Die jetzt in Aussicht gestellten Einsätze stellen einen
Bruch dieser Entwicklung dar, indem sie sowohl von Qualität wie auch ihrer
Legitimation davon abweichen. In ihrer Qualität deshalb, weil es bisher fast
ausschließlich um friedenserhaltende Maßnahmen ging. Und in ihrer Legitimation,
weil es nach den Wünschen und Vorstellung von aktueller Politik und den Militärs
um Aktionen im Rahmen der EU – möglicher Weise – der WEU geht. Unabhängig davon,
ob solche Aktionen auf der Grundlage einer entsprechenden UN-Resolution
geschehen oder nicht – in jedem Fall bedeutet diese Vorgangsweise eine weitere
Aushöhlung unseres neutralitätspolitischen- und rechtlichen Status.
Gerade das
aktuelle Beispiel des Irak, an dessen „Befriedung“ unter Federführung der
Amerikaner auch die Österreicher hätten solidarisch – so jedenfalls der
öffentlich geäußerte Wunsch dieser Bundesregierung – teilnehmen sollen, zeigt
die umfassende Problematik, die mit einer solchen Sichtweise und Haltung
verbunden ist. Wir wissen heute, dass die behaupteten Kriegsgründe (Verbindung
von Hussein zu Al-Kaida, Massenvernichtungswaffen im Irak) allesamt falsch sind
und kennen die Probleme jener Staaten, die sich der „Koalition der Willigen“
angeschlossen haben. Vor einer solchen „Solidaritätsautomatik“, die wohl auch
aus einer Eigendynamik des Militärapparates erklärbar ist und sich letztlich
darin äußert, durch derartige Einsätze zum einen Legitimationsdruck zu einer
bestimmten Form der militärischen Landesverteidigung zu erzwingen und den Druck,
bestimmte Waffensysteme und Ausrüstungen anzuschaffen, ständig hoch zu halten.
Das die Einbindung in internationale Einsätze auch das Selbstwertgefühl der
Militärs - und möglicherweise der betreffenden Diplomaten - zu heben imstande
sein dürfte, ist nur ein weiterer angenehmer Nebeneffekt. Schließlich geht es ja
auch noch um (hochwertige) Dienstposten, um Dienstgrade, um Dienstreisen - um
das Dabeisein in größerem Rahmen. Es gibt aber keinen plausiblen Grund, mit den
guten österreichischen Traditionen zu brechen, zumal wir mit dem Status als
neutraler Staat sehr gut gefahren sind.
Bundesheer und
Katastropheneinsätze
Schon jetzt
sind Katastropheneinsätze ein wesentlicher Teil der gesetzlichen Aufgaben, die
an die österreichische Landesverteidigung gestellt werden. Das Bundesheer
besitzt in jedem Fall das erforderliche Gerät, die Transportmittel und des
erforderliche Personal, um bei Katastropheneinsätzen rasch und effizient
eingesetzt werden zu können. Es gibt eine Reihe von Beispielen, wo durch den
Einsatz des Bundesheeres bei Naturkatastrophen entweder noch größerer Schaden
verhindert werden konnte oder durch die rasche Beseitigung der Schäden
wesentlich zur Normalisierung der Situation beigetragen hat. Modelle der
Zusammenarbeit mit Privaten (siehe: Niederösterreich, wo eine Kooperation mit
Raiffeisen besteht, die den Zugriff auf die Gerätschaften von Raiffeisen
ermöglicht) könnten durchaus zukunftsweisend und ausbaufähig sein, um die
verfügbaren Ressourcen auf breiter Basis und kosteneffizient auszuschöpfen.
Versuch eines Ausblicks
Es ist ja kein
Geheimnis, dass die gegenwärtige Regierung unter Dr. Schüssel aus ideologischen
und politischen Gründen die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, die
Beseitigung des Milizsystems und den Aufbau einer Berufsarmee anstrebt.
Entsprechende politische Statements hat es gerade in der jüngsten Vergangenheit
immer wieder gegeben, wobei sich folgende Problemfelder abzeichnen:
-
Kosten: alle
Fachleute sind sich einig darüber, dass die Umstellung auf ein Berufsheer in
einer Größe, die es erlaubt, die geforderten Aufgaben zu erfüllen – man
spricht von ca. 50.000 Personen – in etwa doppelt so viel kostet, wie derzeit
pro Jahr für die Landesverteidigung aufgewendet wird.
-
Wehrersatzdienst (Zivildienst): viele Bereiche der Altenbetreuung- und Pflege,
der Rettungsdienste, der Jugendarbeit und der karitativen Aktivitäten könnten
heute ohne den Einsatz der (kostengünstigen) Zivildiener nicht mehr erbracht
werden. Alternativen, die in die zur Diskussion gestellt wurde, wie einen
freiwilligen Sozialdienst für alle, lassen sich in der Praxis kaum
realisieren. Müsste auf den Einsatz der Zivildiener beispielsweise im Bereich
der Altenbetreuung- und Pflege verzichtet werden, könnte die Versorgung für
diese Personen schon aus Kostengründen nicht mehr in eine adäquaten Weise
sicher gestellt werden. Eine weitere soziale Segregation wären unweigerlich
bei jenen die Folge, die ohnedies zu den Schwächsten unserer Gesellschaft
zählen und unserer besonderen Hilfe und Unterstützung bedürfen.
-
Allgemeine
Wehrpflicht: mit dem Aufbau eines Berufsheeres wäre naturgemäß die Abschaffung
der Wehrpflicht verbunden. Die Wehrpflicht ist in ihrer Entwicklung aber viel
weniger eine Pflicht als eine Errungenschaft der Bürger, die eigene
(militärische) Landesverteidigung solidarisch und demokratisch zu organisieren
und zu tragen. Sie ist so gesehen viel weniger eine technische Maßnahme, die
Landesverteidigung zu organisieren, als vielmehr eine gesellschaftliche
Funktion. Die allgemeine Wehrpflicht ist aber auch ein Beitrag der
Wehrpflichtigen für die Gemeinschaft, den Staat, für den eine Leistung durch
die Wehrpflichtigen erbracht wird. Während der Staat auf der einen Seite den
Bürgern gleichsam viel gibt (Schulbildung, Gesundheit, Sicherheit) ist die
allgemeine Wehrpflicht auf der anderen Seite eine jener Möglichkeiten, wo die
Bürger umgekehrt dem Gemeinwohl, dem Staat, der Gesellschaft etwas geben
können. Sie ist also auch identitätsstiftend. Die demokratiepolitischen
Aspekte, die mit der Abschaffung der Wehrpflicht und einer Berufsarmee
verbunden sind, wäre sicher ein eigenes, diskussionswürdiges Thema, das aber
an dieser Stelle nicht weiter behandelt werden soll.
-
Reduktion
der Kasernenstandorte: Hand in Hand mit einer Verkleinerung des Heeresumfanges
geht auch die Reduktion der Kasernenstandorte. Bedenkt man, dass Kasernen
gerade in Randlagen ein wichtiger und substanzieller Wirtschaftsfaktor und
Arbeitgeber sind, ist gegen die Absiedlung und Schließung von Kasernen
heftiger politischer Wiederstand der betreffenden Landes- und
Gemeindepolitiker zu erwarten. Langfristig wird aber die Schließung von
Kasernen nicht zu vermeiden sein. Es wäre rechtzeitig ein akkordiertes Konzept
mit den Betroffenen zu entwickeln, damit ein weitgehende Abfederung der
negativen Konsequenzen sicher gestellt werden kann (z.B.: Ansiedelungen,
Arbeitsmarktinitiativen usw.).
Schlussbemerkung: Diese Überlegungen
erheben nicht den Anspruch konzeptioneller Vollständigkeit und inhaltlicher
Widerspruchslosigkeit. Sie sollen lediglich Anreiz für eine ausführliche,
inhaltliche Diskussion geben und könnten die Eckpunkte dafür abstecken. Sollte
dem so sein, würd´s mich freuen.
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